Quelle: G.U.B. – Analyse vom 11. März 2011
… Durch die Rahmenvereinbarung mit Eneco ist ein geeigneter Projektpartner eingebunden. Da die Investitionskriterien vorsehen, dass die Anschaffungskosten mit einem festen Faktor aus den durch zwei Gutachten untermauerten Erlöserwartungen errechnet werden, ist der Fonds von der Absenkung der Vergütungssätze für Solarstrom insofern nicht betroffen.”