Quelle: kapital-markt intern vom 6. Oktober 2017
„Die Vermögensanlage richtet sich an langfristig orientierte Investoren, die eine attraktive Verzinsung erzielen möchten durch das Betreiben von deutschen Solarkraftwerken im Form eines Portfolios bereits errichteter und produzierender Kraftwerke mit gesetzlich garantierter Stromvergütung. Formal ist die Anlage ein Blind-Pool, allerdings stehen bereits geeignete Investitionsobjekte exklusiv zur Verfügung: Hierbei handelt es sich um bis zu 9 produzierende Freiflächen- Solarparks mit insgesamt 44 MW, die für 11,6 Mio. € zur Übernahme bereitstehen.“
„Positiv bewerten wir die Festlegung, dass die Emittentin keine Anschlussemissionen zur Bedienung der Ansprüche der Anleger plant, so dass die Rückzahlung nicht von etwaigem ‘Neugeschäft’ abhängig ist. Der Prospekt enthält zudem u. a. eine langfristige Prognoserechnung bis zum 31.12.2037. Demzufolge sollen die Anleger innerhalb der Laufzeit aus den Erlösen der Solarkraftwerke vollständig die Zinsen und Tilgung ihrer Nachrangdarlehen erhalten, so dass eine mögliche Unsicherheit der Kalkulation hinsichtlich des Exits grds. entfällt. Dieser positive Aspekt resultiert daraus, dass die Solarkraftwerke bis zum Ende ihrer Laufzeit gehalten werden, die Fremdfinanzierung zwei Jahre vorher ausläuft, so dass prognosegemäß ausreichend Liquidität zur Verfügung steht, um alle Ansprüche zu bedienen“
„Sachwert-Vermögensanlage eines erfahrenen Anbieters, die sich an langfristig orientierte Anleger richtet, die eine attraktive Verzinsung erzielen und ggf. ein bestehendes Immobilien(-fonds)- Portfolio diversifizieren möchten. Da sowohl die Blind-Pool-Risiken faktisch deutlich reduziert sind als auch eine Risikostreuung über mehrere Solarparks erfolgt sowie Erträge aus gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen erzielt werden, besteht u. E. eine relativ hohe Sicherheit. Ebenfalls positiv ist, dass die Tilgung der Anlegerdarlehen prognosegemäß noch in der Betriebsphase der Parks erfolgen soll und die Anbieterin Wattner eine vor den Anlegern haftende Einlage von mindestens 0,5 Mio. € leistet.“